Lieber Hundefreund,
wir freuen uns, daß Sie Ihren Urlaub auf unserem Campingplatz verbringen.
Im Folgenden einige kleine Bitten, die wir an Sie und Ihren Vierbeiner richten und von denen wir hoffen, daß sie Ihr Verständnis finden.
Direkt hinter dem Campingplatz ist der Wald in wenigen Schritten zu erreichen, wo Ihr Hund alle seine Geschäfte problemlos erledigen kann.
Bitte halten Sie Ihren Hund unbedingt auf dem Grundstück angeleint - aus Rücksicht auf die Hunde der Nachbarcamper und die Gäste, die nicht zu der glücklichen Gruppe der Hundebesitzer zählen.
Bitte unbedingt darauf achten, dass Ihr Hund nicht jeden vorbeigehenden anderen Hund anbellt – Sichtschutz aufstellen!!!! Dies erspart dem Hund viel Stress.
Langhaarige Hunde können Sie im Wald kämmen und bürsten.
Mit einer läufigen Hündin bitte nicht in den Urlaub fahren! (Das gilt auch für die Zeit kurz vor und nach der Läufigkeit)
Einige wichtige Informationen zum Thema „Leinenzwang“ im Wald und in gemeindeeigenen Anlagen:
Nach § 23 Abs. 7 Hessisches Jagdgesetz ist es verboten, Hunde in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Wer dies tut, handelt ordnungswidrig. D.h. es besteht kein aussdrücklicher Leinenzwang. Der Hund muß sich nur im Einwirkungsbereich des Halters befinden.
Hunde müssen innerhalb der Ortslagen und auf öffentlichen Plätzen und Anlagen an der Leine geführt werden müssen und sollen dort auch nicht ihre Geschäfte erledigen.
Dies betrifft besonders die Seepromenade. Sicherlich wird jeder verstehen, wie unangenehm es ist, wenn Badende ihr Handtuch neben einem Hundehäufchen ausbreiten müssen. Deshalb bitten wir Sie, sich Ihren Hund unbedingt vor dem Schwimmen - oder Spazierengehen dort - zuerst im Wald lösen zu lassen. Sollte trotzdem ein Malheur passieren, ist es in jedem Fall - natürlich auch auf den Gehwegen - zu entfernen.
Wir haben für Sie an unserem Hotel-Gästeparkplatz einen Tütenspender für die Hundekotentfernung aufgehangen.
